LB Associates GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Personalvermittlung

Die Vertrags- und Geschäftsbeziehungen zwischen LB Associates GmbH, und dem Kunden unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Abweichende Vereinbarungen zwischen LB Associates GmbH und dem Kunden gelten nur insoweit, als sie schriftlich von beiden bestätigt werden. Ansonsten ist die Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ausgeschlossen, auch wenn LB Associates GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen LB Associates GmbH und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Im Auftrag des Kunden sucht LB Associates GmbH geeignete Kandidaten zur Besetzung einer Position in Festanstellung. Nach Auswahl geeigneter Kandidaten stellt LB Associates GmbH dies dem Kunden vor bzw. vermittelt diese zur Festanstellung.

 

Vergütung

Die vom Kunden zu zahlende Vergütung für die Leistungen von LB Associates GmbH bestimmt sich nach den im jeweiligen Vertrag bzw. Auftrag mit dem Kunden vereinbarten Honorarsätzen. Wurde zwischen dem Kunden und LB Associates GmbH keine Vergütung vertraglich vereinbart und stellt der Kunde eine von LB Associates GmbH vorgestellte Person ein, steht LB Associates GmbH ein Honorar nach Maßgabe der folgenden Regelung zu: Das Honorar für eine Festeinstellung beträgt 30% des ersten (budgetierten) Bruttojahresgehalts des eingestellten Bewerbers, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zur Berechnung des ersten Bruttojahresgehalts werden sämtliche Vergütungsbestand-teile berücksichtigt. Insbesondere zählen hierzu auch Bestandteile, die erfolgsunabhängig und/oder erfolgsabhängig bezahlt werden. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen wie etwa Auslandszulagen, Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem zu versteuernden Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens wer-den pauschal EUR 12.500,00 zum Bruttojahresgehalt hinzuaddiert. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sonstige Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Kunde die vorgestellte Person anspricht oder sich die vorgestellte Person von sich aus beim Kunden oder einem Konzernunternehmen bewirbt.

Hat sich ein durch LB Associates GmbH vorgeschlagener Bewerber bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Kunden beworben, ist der Kunde verpflichtet, LB Associates GmbH unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch LB Associates GmbH zu unterrichten. In diesem Fall wird LB Associates GmbH keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Bewerbers erbringen. Auf Wunsch des Kunden wird LB Associates GmbH auch bezüglich dieses Bewerbers weiterarbeiten. Kommt es in diesem Fall zum Abschluss eines Anstellungsvertrages, ist LB Associates GmbH berechtigt, das Vermittlungshonorar ungeschmälert abzurechnen. Der Vergütungsanspruch von LB Associates GmbH besteht unabhängig davon, in welcher Position und Tätigkeit die von LB Associates GmbH vorgestellte Person beim Kunden eingestellt bzw. eingesetzt wird (d.h. insbesondere auch dann, wenn die Person in einer anderen Position eingestellt bzw. eingesetzt wird als für die sie ursprünglich von LB Associates GmbH vorgeschlagen wurde).

Das Honorar wird auch dann fällig, wenn der Anstellungsvertrag bis zu 12 Monate nach Vorlage der Vorschlagsliste abgeschlossen wird

 

Fälligkeit

Das Honorar wird bei Begründung des Arbeitsverhältnisses, d.h. mit Unterzeichnung des Anstellungsvertrages fällig. Der Kunde hat LB Associates GmbH unverzüglich (spätestens 14 Kalendertage) nach Vertragsschluss bzw. Einstellung schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass er einen von LB Associates GmbH vermittelten Bewerber als Arbeitnehmer fest eingestellt hat und LB Associates GmbH jeweils unverzüglich über das Jahresbruttoeinkommen (einschließlich sämtlicher Vergütungsbestandteile nebst Nebenkosten) durch Übersendung einer Kopie des Anstellungsvertrages zu informieren. Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die angegebenen Preise und Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Kunde kommt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Das Recht zur Verzugsbegründung durch Mahnung bleibt unberührt. Während des Verzuges des Kunden ist LB Associates GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Basiszinssatz ist bei der Deutschen Bundesbank erhältlich. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.

 

Verschwiegenheit & Datenschutz

Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen des Auftrages in Erfahrung gebrachten Kenntnisse vertraulich zu behandeln und insbesondere die ihm übermittelten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt daraufhin der Dritte einen Vertrag mit dem von LB Associates GmbH nachgewiesenen Bewerber, so schuldet der Kunde die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte. Der Kunde hat die von LB Associates GmbH übergebenen Unterlagen auf Verlangen von LB Associates GmbH herauszugeben. Dies gilt nicht für weitergegebene Unterlagen eines Bewerbers, mit dem der Kunde einen Vertrag abgeschlossen hat. Die von LB Associates GmbH zu einem Bewerber gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Bewerbers bzw. auf den Auskünften und Informationen von Dritten. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegebenen Auskünfte und Informationen kann LB Associates GmbH deshalb nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass ein vorgeschlagener Bewerber nicht anderweitig vermittelt wird. LB Associates GmbH führt Werbung sowie Marktund Meinungsforschung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch. Dem Kunden steht ein jederzeitiges Widerspruchs-recht gemäß § 28 Abs. 4 BDSG gegen die Verwendung seiner personenbezogenen Daten für diese Zwecke zu. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der beklagten Partei. Bei Scheck- und Wechselklagen gilt daneben auch der gesetzliche Gerichtsstand.

 

LB Associates GmbH

Rauenthaler Strasse 12

65197 Wiesbaden

Vertreten durch: Lukas Bayer

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